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#55 (+|-) (Wertung: -284)
Wolfgang Schäuble, CDU
Man könnte zum Beispiel bestimmte Auflagen für jemand erlassen, den man nicht abschieben kann, etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy. Die rechtlichen Probleme reichen bis hin zu Extremfällen wie dem sogenannten Targeted Killing.

Quelle: Gegenüber dem Spiegel am 9.07.2007, Link